BEI UNS ZÄHLT NICHT DAS PAPIER, SONDERN DAS TIER!

Ausbildung der Hunde und Hundeführer im IHV e.V.:

Im Gegensatz zu anderen Verbänden hat die Ausbildung in der Organisationsstruktur des IHV einen hohen Stellenwert. Aufgrund dieser Struktur ist es möglich, Menschen und Hunde zentralisiert auszubilden und diese Ausbildung auch zentral zu steuern, was wohl der wichtigste Punkt im gesamten Ausbildungsverfahren ist. Ausgehend von einer Stelle – unserem Ausbildungszentrum – wird für alle die gleiche festgeschriebene Form der Ausbildung angeboten und es werden immer die exakt gleichen Inhalte vermittelt. Dazu haben wir Dozenten im Einsatz, die spezielle Fachgebiete abdecken. So ist auch gewährleistet, dass die gesamte Ausbildung immer auf dem neuesten Stand ist.

Allerdings distanzieren wir uns ganz deutlich von Vorgaben, die heute nicht mehr zeitgemäß sind, aber trotzdem oft als "anerkannt" bezeichnet werden.

Unsere Prüfungsordnungen lehnen sich an die der FCI an, allerdings modifiziert und an die Sprache der heutigen Zeit und die Bedürfnisse von Hund und Hundeführer angepasst. Dies heißt im Einzelnen: canis300370

Die kasernenhofähnliche und oftmals belustigende Sprache in den Prüfungsordnungen und Richteranweisungen anderer Verbände haben wir aus unserem Repertoire verbannt.

Wer will garantieren, dass er es in der Prüfung schafft, z.B. folgende Anforderung zu verwirklichen: "Der Hund hat freudig zu folgen…" "Der Hundeführer steht sportlich da…" etc… 

Alleine die Aussagen sind unsinnig und haben in unserer Ausbildung nichts verloren. Weiterhin steht der Hund im Vordergrund und nicht die Profilierungssucht der Hundehalter! Das bedeutet auch, dass es natürlich erwünscht ist, einem Tier, das fast ausschließlich über Körpersprache kommuniziert, ebensolche Hilfestellung z.B. in der Begleithundeausbildung und –prüfung zu geben. Es erschließt sich niemandem, weshalb ein Verbot dieser Hilfestellung zu Punktabzug führen soll  - im Gegenteil: bei den Prüfungen im IHV führt zum Punktabzug, wenn man sich seinem Hund durch Sichtzeichen nicht eindeutig mitteilt!

Ebenso stellen wir ständig fest, dass die so genannten "Begleithunde" ausschließlich auf dem Hundeplatz "funktionieren", überall woanders hingegen unglaublich unerzogen sind. Wozu soll dann diese in den Verbänden durchgeführte unsägliche "Begleithunde-Ausbildung" gut sein? Doch nur als Vorstufe zu weiteren "Ausbildungen", die auch wieder nur auf einem (umzäunten) Platz unter Zwanganwendung stattfinden. canis300370

Hierzu beziehen wir eindeutig Position:

1. In der Ausbildung im IHV steht die Alltagstauglichkeit im Vordergrund – auch in den Prüfungen, deshalb werden z.B. Begleithundeprüfungen des VDH und seiner angeschlossenen Vereine nicht anerkannt.

2. Ausbildungen, wie der immer noch gerne als "Schutzdienst" bezeichnete Teil der VPG (Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde), sind im IHV verboten.

3. Würgehalsbänder, Stachelhalsbänder (Korallen), Elektrohalsbänder, Sprühhalsbänder, sonographische Halsbänder, zwingende Führgeschirre ("Gentle Dog") und ähnliches sind verboten und werden weder in der Ausbildung, noch auf Ausstellungen, noch auf Prüfungen geduldet.

4. Artgerechte Erziehung ist vorgeschrieben.

5. Führgeschirre sind ausdrücklich erwünscht!

6. Die Gabe von Sichtzeichen in der Ausbildung ist zwingend vorgeschrieben, Hörzeichen können unterstützend eingesetzt werden.

7. Leinenruck ist kein Ausbildungsmittel, sondern Schwäche des Hundeführers.

8. Ausreichendes theoretisches Wissen des Hundehalters ist die wichtigste Voraussetzung zum Halten, Ausbilden und Führen eines Hundes! canis300370


Die Richtlinien zur Umsetzung der Ausbildung werden gesondert veröffentlicht.
Teile davon finden Sie jetzt schon unter www.ausbildungszentrum-ihv.de