In den Zuchtbuchbestimmungen wurde auf einstimmigen Beschluß des Gesamtvorstandes des IHV eine Änderung in den ZBB, § 3 Absatz 3 zum Zuchtalter der Rüden vorgenommen, die wir hier kurz erläutern wollen.
Das Zuchtalter der Rüden, zumindest bei den Klein - und Mittelrassen wird auf nur noch 12 Monate beschränkt. Mit Ausnahmegenehmigung des Vorstandes ist u.U. auch eine vorherige Zuchtverwendung statthaft.
Bei Groß- und Molosserrassen verbietet sich dieses Zuchtalter von selbst, weil zur Erteilung einer Zuchtzulassung, ergo Deckerlaubnis, erst die HD- und ED- Gutachten sowie evtl. weitere medizinische Nachweise erbracht werden müssen. Das Röntgen dieser Rassen vor 15 Monaten ist nicht empfohlen, da frühestens in diesem Alter endgültige Empfehlungen bzw. Gutachten zur HD usw. abgegeben werden können. Vorher ist der Knochenbau dieser Rassen einfach noch nicht abgeschlossen.
Die Herabsetzung des Zuchtzulassungsalters der Rüden erfolgt auf mehrfache tierärztliche Empfehlung. In den USA wird in einigen großen Zuchtverbänden sogar das Zuchtalter 10 Monate empfohlen. Aus tierärztlicher Sicht ist es wohl so:
Die Hündin muss in jedem Fall vor der Belastung der Geburt und der Belastung des eigentlichen Deckaktes bis zum Erreichen bestimmter Altersgrenzen geschützt werden (das tun wir mit unseren ZBB ja auch).
Aber diejenigen Rüden, die alle erforderlichen medizinischen Tests sowie die Zuchtzulassung erfolgreich absolviert haben und bereits naturgemäß decken können und wollen, sollen eigentlich aus Veterinärsicht nicht behindert werden. Hier soll der Natur nichts weggenommen werden. Bedeutende Klinikstudien gehen davon aus, dass, je eher ein Rüde erfolgreich decken lernt, er ein umso besserer und zuverlässigerer Deckrüde wird. Was im Umkehrschluß ja auch wieder der Hündin zu Gute kommt.
Uns liegen dazu zahlreiche Stellungnahmen vor; auch unsere zahlreichen Diskussionen mit Tierärzten, Amtstierärzten und Kliniken usw., bestärkten uns darin, dem Ruf der Natur nicht weiter einen künstlichen Riegel vorzuschieben und haben uns zur Änderung dieser ZBB veranlasst. Für Fragen dazu stehen wir gern zur Verfügung.
Beschlossen und bestätigt am 02.Juli 2010, Dietfurt