CHIPKENNZEICHNUNG
unserer Vierbeiner...Geschäft, Lüge oder einfach notwendig? Die
WAHRHEIT finden sie hier:
Wir als Verband bürden unseren Mitgliedern ja nicht nur eine
einfache Chipkennung Ihrer Zuchthunde und dann die spätere Erstellung
eines Heimtierausweises (letzteres - also NUR die Ausstellung des
Europäischen Heimtierauseweises durch den Tierarzt) auf. Nein wir
verlangen im Interesse einer gesunden und überwachten Hundezucht auch
zahlreiche Untersuchungen, Befunde und tierärztliche Leistungen. Mit
diesen tierärzlich notwendigen Untersuchungen wie Röntgen, Bestimmungen,
Labor und Gutachten füllen die ehrlichen Hundezüchter doch
offensichtlich die Schatulle der Tierärzte reichlich (ich kenne
übrigens viele Tierärzte, die Mercedes E-Klasse oder Porsche fahren, aber
ganz, ganz wenige oder eher keinen einzigen Tierarzt persönlich, der
einen gebrauchten Polo fährt) bis ins Unermessliche. Aber
offensichtlich war das der Interessenvertretung der Tierärzte nicht
genug!
GEZIELTE FALSCHINFOMATION DURCH TIERÄRZTE
Dieser Beschluss hat
rechtlich in Deutschland KEINERLEI Gesetzeskraft. Dieser
Beschluss ist genauso viel wert wie ein Beschluss, den wir evtl. Morgen
mit einem von 7 Mitgliedern gerade gegründeten Verein fassen würden,
und dieser dann eine Petition an den Bundestag sendet, dass Hundehalter ab
sofort 10.000,00 Euro Nachlass beim Kauf von Kombiautos erhalten, weil
Sie diesen zusätzlichen Platz für Hunde brauchen... Sie sehen, es ist ein schlechter, aber leider wirksamer
Witz...
Seit Ende 2009 kursieren Gerüchte und behaupten verschiedene Tierärzte felsenfest, dass nur noch Tierärzte den Microchip einbringen dürfen. Angeblich wäre die Chipeinbringung ein chirurgischer Eingriff. Uns war sofort klar, um was es ging: Der Hundehalter sollte weiter abgezockt werden!
Wenn Sie hier weiterlesen und das durch
die Bundestierärztekammer an Ihre Mitglieder versende
Informationsschreiben lesen, werden Sie verstehen, warum so viele
Tierärzte dieser bewusst falschen Berichterstattung
aufgessen sind.
Evtl. wollte Ihr Tierarzt Sie ja gar nicht
falsch informieren? Auch wenn er Ihr Geld natürlich gern genommen hat. Also seien Sie nicht zu böse auf Ihren Tierarzt, suchen Sie künftig
einfach nur die gesunde, kostensparende Alternative. Die seriös
arbeitenden Vereine werden Ihre Zuchtwarte auf gesonderten Antrag
befähigen, die Chipeinbringung bei der Wurfabnahme der Welpen vorzunehmen.
Die Zuchtwarte sind ja
z.B. in unserem Verband verpflichtet, nur noch Wurfmeldescheine
einzureichen, wenn alle Welpen einwandfrei indentifiziert, also gechipt
sind. Ein Teil unserer Zuchtwarte und Zuchtrichter sind befähigt, diese
Chipeinbringung bei Wurfabnahme mit vorzunehmen. Dafür gilt es, einen
Regelpreis von 15,00 Euro pro Welpenchipeinbringung zu beachten. Wir
kennen allerdings auch Rechnungslegungen von Tierärzten, wo diese bis zu
69,00 Euro nur für diese Chipeinbringung (zzgl. gesonderter Kosten für
Heimtierausweis, Ausstellung Heimtierausweis, Untersuchung, Auslesung
des Chips usw.) berechnen. Da sind
wir beim Ursprung der bewussten Erklärung der Interessenvertretung der
Tierärzte gegen die Hundehalter und dem Grund für gezielt unterlassene
komplette Informationen.
Die
Bundestierärztekammer ist vorrangig nur ein Vertreter der
Interessen Ihrer Mitglieder, also der Interessen der Tierärzte. Sie ist KEINE
Interessenvertretung der Tierhalter. Sie wird von den Tierärzten
mittels Beiträgen finanziert. Die Interessenvertretung des Tierhalters
spielt logischerweise keine übergeordnete Rolle.
Nehmen
wir nun mal einen Wurf Labradore mit 11 Welpen. Beim Zuchtwart zahlt der
Züchter für das Chipen 11 x 15,00 Euro zzgl. Wurfabnahme, Anfahrt usw..
Dazu kommen natürlich die ebenfalls notwendigen Behandlungskosten des
Tierarztes, wie Erstimpfung, Untersuchung usw.. Aber dieser eine
Kostenbereich bezieht sich halt auf 165,00 Euro. Nehmen wir vorstehend
genannten Kostenfaktor an - kann dieser Posten beim Tierarzt bis zu
759,00 Euro kosten. Die Differenz zu
Ungunsten des Tierhalters beläuft sich allein bei diesem angenommenen
Beispiel auf bis zu 594,00 Euro, die hier wohl der Tierarzt kassiert!
Nun stellen Sie sich die unendlichen
Würfe der organisierten und freien Züchter in Deutschland vor! Gehen wir
nur mal rein theoretisch von nur 60.000 Welpen im Jahr aus (was viel zu
weit unten angesetzt ist). Mit o.g. Muster sehen Sie,
dass wir von munteren über 35.000.000,00 € (mindestens 35
Millionen EURO !!!!) reden.
Da ist es doch nicht so schlimm, mal etwas zu vergessen? ODER?
Auf Grund unseres Drängens, also u.a. eines offenen Briefes unserer Vorstandschaft (der gleichlautend auch an die zuständige Ministerin des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Frau Bundesministerin Ilse Aigner, gesendet wurde) haben wir uns an die Verantwortlichen der Bundestierärztekammer gewandt: Auf Grund dieser energischen Nachfragen unseres Verbandes, sowie der Redaktion unserer Verbandszeitung, musste uns die Bundestierärztekammer mittlerweile nachfolgendes Zugeständnis machen und mitteilen:
"... Zu
Ihren Fragen kann ich Ihnen eine kurze und klare Mitteilung geben.
Derzeit ist die Chipkennzeichnung durch Laien nicht verboten. Die
Bundestierärztekammer hat nie etwas Gegenteiliges behauptet. ..."
Es macht uns stolz, diese Richtigstellung veröffentlichen zu können. Ihre Hunde dürfen also auch weiterhin von den befähigten Zuchtwarten, Gutachtern und Zuchtschaurichtern gechipt werden.
Sie erhalten dann die Aufkleber, die zum Microchip gehören und der Tierarzt Ihres Vertrauens, bei dem Sie den Heimtierausweis beantragen müssen, klebt diese einfach nach Auslesung des Microchips ein. Sie sparen so pro Hund bis zu 50,00 Euro!!! Wundern Sie sich also bitte nicht, wenn Ihr Tierarzt nicht begeistert ist. Wenn er Ihnen allerdings die Lüge vom "chirurgischen Eingriff" erzählen will, drucken Sie sich einfach diesen Artikel und die entsprechenden Grafiken aus. Unseren Mitgliedern senden wir gern einen Link mit entsprechenden .pdf-Daten nach gesonderter Anforderung zu.
Wir hoffen, dass wir mit dieser Klarstellung tausende Hundehalter vor der Kostenfalle der Tierärzte, die diese evtl. sogar unwissend aufbauen, weil diese wiederum Ihrem eigenen Verein, der Bundestierärztekammer vertraut haben, bewahren können. Wenn Sie schon in diese Kostenfalle getappt sind, sollten Sie Ihren Tierarzt unbedingt auf diese Falle ansprechen. Wir haben hier mit Absicht nicht von Betrug gesprochen. Wenn Sie allerdings auf Ihrer Rechnung für das reine Setzen des Transponderchips (inkl. Chip) mehr als 15,00 Euro finden, sollten Sie sich fragen, ob Sie künftig diese Serviceleistung nicht evtl. den befähigten Zuchtwarten oder Gutachtern überlassen wollen. Aber ACHTUNG: Nicht jeder Zuchtwart ist dazu befähigt. Wenn Sie mit Ihrem Tierarzt über diese Problematik reden, sollten Sie nicht vergessen:
Die Züchter sind (ob Sie das nun
wollen oder nicht) -
Geschäftspartner - der Tierärzte! Sie sind keine Bittsteller!
Das sollten die Züchter endlich begreifen!
Eine abschließende Bemerkung sei uns aber noch erlaubt: Die Chipeinbringung durch einen Tierarzt ist natürlich durch dessen Haftpflichtversicherung (bei Fehlern) abgedeckt und dieser kann sicher schneller veterinärmedizinisch notwendige Maßnahmen ergreifen, wenn es bei der Transpondereinbringung wirklich einmal zu Komplikationen kommen sollte. In diesem Punkt stimmen wir in Teilen dem Beschluss der Herbst-Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer vom 21.10.2009 in der Begründung, Teilbereich 1 und 2 teilweise zu. Die letzte Entscheidung liegt natürlich bei Ihnen, dem Halter des Vierbeiners!