BEI UNS ZÄHLT NICHT DAS PAPIER, SONDERN DAS TIER!

Zähneknirschend gab die Bundestierärztekammer zu: Es gibt keinerlei gesetzliche Reglung oder Verordnung das die Transponder- / Microchipeinbringung in ein Tier ein chirurgischer Eingriff sei der nur von Tierärzten durchgeführt werden darf. Dies darf jeder befähigte Zuchtwart, Gutachter, Zuchtschaurichter usw. tun.


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